Gekochter Speck muss gekühlt werden, es sei denn, er wird werkseitig in einer ungeöffneten Verpackung gekocht. Gekochter Speck kann durch komplizierte Fabrikprozesse, die zu Hause nicht reproduziert werden können, lagerstabil gemacht werden.
Wenn ein Verbraucher rohen Speck kauft und ihn selbst kocht, sollte dieser Speck sowohl vor als auch nach dem Garen gekühlt werden. Kauft ein Verbraucher Speck, der bereits in der Fabrik gegart wurde, kann er den Speck aus dem Kühlschrank lassen, solange er in der Originalverpackung verschlossen bleibt. Nachdem der Verbraucher die Packung mit gekochtem Speck geöffnet hat, muss sie gekühlt werden, damit sie nicht verdirbt.