Das Mandatssystem wurde vom Völkerbund nach dem Ersten Weltkrieg eingerichtet. Das System wurde eingerichtet, um Vorschriften für Territorien festzulegen, die zwischen Ländern übertragen werden.
Das Mandat betraf Gebiete, die einst von Staaten kontrolliert wurden, die im Ersten Weltkrieg eine Niederlage erlitten hatten, hauptsächlich das Kaiserreich Deutschland und das Osmanische Reich. Das am 28. Juni 1919 in Kraft gesetzte Mandat wurde gemäß Artikel 22 des Völkerbundbundes festgelegt. Dieses Mandat war ein Kompromiss zwischen den alliierten Mächten, bei dem die beiden Territorien unter ihnen aufgeteilt wurden, um an der Erklärung vor dem Waffenstillstand von 1918 festzuhalten. 1946 ersetzte das Treuhandsystem der Vereinten Nationen das Mandatssystem seit der von der Völkerbund hatte Schwierigkeiten, ihn durchzusetzen.