Ein unerwünschter Hund kann in die örtliche Tierkontrolleinrichtung, einen Tierschutzverein oder eine Rettung gebracht werden. Wenn der Hund ursprünglich von einem Züchter bezogen wurde, kann der Hund oft an den Züchter zurückgegeben werden.
Da staatliche Tierkontrolleinrichtungen oft überfüllt sind, besteht für Tiere, die von ihren Besitzern abgegeben werden, ein hohes Sterberisiko. Humane Gesellschaften und Notunterkünfte akzeptieren oft unerwünschte Hunde, obwohl viele Wartelisten haben. Unerwünschte reinrassige Hunde werden oft von Rettungsaktionen akzeptiert, die für diese bestimmte Rasse spezifisch sind.
Viele Züchter haben Richtlinien, die die Rückgabe eines Hundes aus ihrer Zucht jederzeit und aus jedem Grund erlauben. Darüber hinaus haben viele Rettungs- und Tierschutzvereine in ihren Adoptionsverträgen Bestimmungen, die den Adoptierenden verpflichten, den Hund an sie zurückzugeben, wenn der Adoptierende ihn nicht mehr behalten kann.