Das Wahlkollegium wählt den Präsidenten auf Grundlage der Stimme eines Staates. Bei einer Wahl wählt eine Person einen Wähler, der für denselben Kandidaten wie die Person stimmt. Bei Stimmengleichheit wählt das US-Repräsentantenhaus den Präsidenten.
Die Anzahl der Mitglieder des Wahlkollegiums eines Staates hängt von der Anzahl der Kongressbeamten des Staates ab, die sich mit der Bevölkerung ändert. Die Richtlinien für das Wahlkollegium sind im Zwölften Zusatzartikel zur US-Verfassung und in Artikel 1 enthalten. 2014 gab es nur vier Fälle, in denen das Wahlkollegium nicht das gleiche Wahlergebnis wie die Volksabstimmung lieferte.