Ein Beispiel für einen Primärmarkt ist der Börsengang eines Unternehmens, bei dem es seine Aktien zum ersten Mal an die breite Öffentlichkeit verkauft. Der Primärmarkt bezieht sich auf eine Situation, in der ein Unternehmen Wertpapiere erschafft, bevor sie auf dem Sekundärmarkt gehandelt werden.
Ein Unternehmen, das durch einen Börsengang in den Primärmarkt eintreten möchte, muss mehrere Regeln und Vorschriften befolgen, die den Prozess bestimmen. Um den Prozess zu beginnen, kontaktiert ein Unternehmen in der Regel eine Firma, die als Underwriter fungiert. Diese Firma ermittelt dann die verschiedenen finanziellen und rechtlichen Details des Börsengangs.
Das anmeldende Unternehmen muss auch eine vorläufige Registrierungserklärung einreichen. Diese Erklärung umreißt die Besonderheiten und Aussichten der Aktien des Unternehmens. Diese Aussage wird normalerweise als informativer Natur angesehen und ist nicht endgültig.
Eine endgültige Stellungnahme und ein Prospekt werden auch bei den zuständigen Regierungs- und Aufsichtsbehörden eingereicht. Sobald die Aufstellung und der Erstausgabepreis genehmigt sind, kann das Unternehmen mit seinem Börsengang fortfahren.
Nach dem Börsengang eines Unternehmens gelten seine Aktien als in den Sekundärmarkt eingetreten. Dieser Sekundärmarkt bezieht sich auf Aktien, die zwischen Anlegern gehandelt werden. Auf dem Sekundärmarkt können ausgegebene Wertpapiere ohne Beteiligung des ursprünglichen Unternehmens gehandelt werden.