Die 13 ehemaligen Kolonien schlossen sich ursprünglich durch die Artikel der Konföderation und der ewigen Union zusammen. Diese Vereinbarung, die kurz als die Artikel der Konföderation bezeichnet wird, wurde 1777 vom Kontinentalkongress angenommen und von . ratifiziert die Staaten am 1. März 1781.
Die Artikel schufen eine Konföderation unabhängiger Staaten, einen "festen Freundschaftsbund" zur gemeinsamen Verteidigung und zum Schutz der Freiheiten. Der Kongress, die Zentralregierung, war ausschließlich auf die in den Artikeln aufgezählten Befugnisse beschränkt, wie Geldprägung, Vertragsabschluss und Streitbeilegung. Es gab keine Kongressbehörde, um den Handel zwischen den Staaten zu besteuern oder zu regulieren. Die Einschränkungen in den Artikeln wurden schnell offensichtlich und der Verfassungskonvent von 1787 führte zu einer breiteren Bundesregierung.