Eine Einreise-/Ausreisedienstbarkeit berechtigt eine Person, ihr Eigentum zu betreten und zu verlassen. Dieses Recht besteht auch dann, wenn die Person beim Betreten oder Verlassen das Eigentum einer anderen Person passieren muss .
Eine Dienstbarkeit ist definiert als das Recht, das Eigentum einer anderen Person zu nutzen. Dienstbarkeiten werden aus mehreren Gründen gewährt, unter anderem um den Zugang zu öffentlichen Straßen zu ermöglichen oder für Versorgungsarbeiten. Wenn zum Beispiel das Haus eines Mannes hinter einem Grundstück eines Unternehmens steht und seine einzige Möglichkeit, die öffentliche Straße zu erreichen, darin besteht, durch das Firmengelände zu fahren, hat er eine Ein- und Ausstiegsdienstbarkeit. Das Unternehmen kann ihn nicht daran hindern, das Grundstück für den Zugang zur Straße zu nutzen.