Aufgrund bundesstaatlicher Datenschutzgesetze liefern Mobilfunkunternehmen keine detaillierten Berichte über per SMS gesendete Inhalte. Im Falle von Belästigungen oder Drohungen kann ein Anwalt eine gerichtliche Anordnung zur Freigabe von Unterlagen beantragen, die im Besitz von . sind der Mobilfunkanbieter, aber jeder Mobilfunkanbieter hat Richtlinien für die Aufbewahrungsdauer von Nachrichten.
Die monatliche Rechnung eines Kunden enthält Details zu gesendeten und empfangenen Texten nach Uhrzeit und Datum. Mobilfunkanbieter unterliegen keinen Vorschriften zur Pflege von per Text gesendeten Inhalten und die meisten löschen die Informationen entweder sofort oder innerhalb von Tagen. Die einfachste Methode zum Anzeigen von Textinhalten besteht darin, auf das Gerät zuzugreifen, von dem oder an das er gesendet wurde, aber auch dies regeln die Datenschutzgesetze.