Aktives Zuhören und die damit verbundenen Techniken des Klärens, Reflektierens, Paraphrasierens und Zusammenfassens gehören zu den grundlegendsten Techniken der Beratungsbeziehung. Aktives Zuhören erfordert, dass der Berater vollständig auf den Klienten eingeht, indem er auf die Bedeutung dessen, was der Klient sagt, und spricht nur, um sicherzustellen, dass er versteht, was er hört. Klärende Fragen stellen die Mittel zur Sicherstellung des Verständnisses dar und bieten dem Klienten auch die Möglichkeit, ein Thema weiter zu erläutern und zu erforschen.
Reflexion ist eine Technik, mit der der Berater die Botschaft des Klienten neu formuliert, indem er die Gefühle in der Botschaft reflektiert. Reflexion bietet dem Klienten die Möglichkeit, die Gefühle hinter den gesprochenen Worten anzuerkennen und zu konfrontieren. Wenn der Berater umschreibt oder wiederholt, was der Klient sagt, aber in anderen Worten und mit dem Verständnis des Beraters vermischt, besteht die Absicht darin, dem Klienten zu ermöglichen, sich auf die Bedeutung dessen, was er gesagt hat, zu konzentrieren und ihn klarer zu verarbeiten. Bei der Zusammenfassung überprüft der Berater die wichtigsten Punkte dessen, was der Klient während der Beratungssitzung gesagt hat, sodass Berater und Klient gemeinsam Themen identifizieren und Fortschritte überprüfen können.
Eine grundlegende Überlegung beim aktiven Zuhören ist die Körpersprache, z. B. der Gesichtsausdruck und die Platzierung von Armen und Beinen. Der Berater muss berücksichtigen, was seine eigene Körpersprache dem Klienten vermittelt, sowie die Körpersprache des Klienten. Auf der Brust verschränkte Arme, das Vermeiden von Blickkontakt oder das Wegdrehen vom Berater vermitteln wichtige Informationen. Die Anordnung von Möbeln, Beleuchtung, Temperatur und anderen Elementen des Beratungsraums sind ebenfalls grundlegende Beratungsüberlegungen, die sich direkt auf das Sicherheitsgefühl des Klienten auswirken und die Vertrauensbildung fördern oder behindern können.