Wenn die Nichte oder der Neffe einer Person ein weibliches Kind hat, ist das Kind die Großnichte dieser Person. Eine Großnichte wird auch als Großnichte bezeichnet.
Eine Person, die eine Großnichte hat, kann als Großtante oder Großonkel bezeichnet werden. Die Geschwister der Eltern des weiblichen Kindes werden vom Kind einfach als Tanten und Onkel bezeichnet. Die Großtante oder der Onkel der Eltern des weiblichen Kindes ist die Urgroßtante oder der Onkel des Kindes. "Urgroßnichte" ist der Begriff, der verwendet wird, um sich auf das weibliche Enkelkind der Nichte oder des Neffen einer Person zu beziehen.