Wenn der Neffe einer Person ein Kind hat, gilt dieses Kind als Großnichte oder Großneffe der Tante oder des Onkels des Neffen. Die Begriffe Großnichte und Großneffe sind auch für diese Beziehung geeignet. Kinder des Neffen können die Tanten oder Onkel des Neffen als Großtanten/Onkel oder Großtanten/Onkel bezeichnen.
Wenn die Großnichte oder der Großneffe einer Person ein Kind hat, wird das Kind die Urgroßnichte oder der Urgroßneffe dieser Person. Er oder sie kann auch als Urururnichte oder Urururneffe bezeichnet werden. Die Urgroßnichte oder der Neffe kann das ursprüngliche Familienmitglied Urgroßtante oder Onkel nennen oder die Person als Urgroßtante/Onkel bezeichnen.