Präsident Richard Nixon wurde nicht angeklagt. Am 27. Juli 1974 empfahl der Justizausschuss des Repräsentantenhauses die Amtsenthebung und Amtsenthebung des Präsidenten wegen Behinderung der Justiz, Machtmissbrauch und Missachtung des Kongresses. Vor der erforderlichen Abstimmung trat Nixon mit Wirkung zum 9. August 1974 zurück.
Die Amtsenthebung beginnt mit einer Resolution eines Mitglieds des Repräsentantenhauses. Der Justizausschuss des Repräsentantenhauses entscheidet, ob die in der Resolution genannten Anschuldigungen weitere Maßnahmen erfordern, vorbehaltlich der Zustimmung des Repräsentantenhauses. Wenn die Untersuchung Hinweise auf ein Fehlverhalten ergibt, verweist der Ausschuss die Angelegenheit an eine Abstimmung im gesamten Repräsentantenhaus zurück. Spezifische Gebühren werden gesondert berücksichtigt. Eine einfache Mehrheitsabstimmung über eine Anklage führt zu einem Amtsenthebungsverfahren gegen den Präsidenten. Das Repräsentantenhaus kann dann die Anklageschrift zur Verhandlung an den Senat schicken. Richard Nixon trat zurück, bevor das Repräsentantenhaus für eine Amtsenthebung stimmen konnte.