Die einzige Möglichkeit, SMS-Datensätze von einem Mobilfunkanbieter zu erhalten, besteht darin, dass ein Gerichtsbeschluss die Freigabe des Mobilfunkanbieters fordert. Bundesdatenschutzgesetze schützen den Absender und den Empfänger von Texten.
Mobilfunkanbieter unterliegen keinen Vorschriften zur Führung von Textaufzeichnungen. Die meisten Unternehmen bewahren die per Text gesendeten Inhalte nicht auf, andere nur für einige Tage. Aufzeichnungen über Uhrzeit, Datum und Absender sind auf der Mobilfunkrechnung aufgeführt, der konkrete Inhalt ist jedoch nicht aufgeführt. Die beste Methode zum Überprüfen von Texten ist das Gerät, mit dem sie gesendet oder empfangen wurden, aber auch hier gelten die Datenschutzgesetze. Wenn belästigende oder bedrohliche Nachrichten ein Anliegen sind, sollte eine Beschwerde eingereicht werden.