Die Nettokraft eines Objekts kann bestimmt werden, wenn Masse und Beschleunigung bekannt sind. Die Nettokraft wird durch Multiplizieren der Masse des Objekts mit seiner Beschleunigungsrate bestimmt.
Die Nettokraft ist die Vektorsumme aller einzelnen Kräfte und die Bestimmung der Kraft beinhaltet die Anwendung des zweiten Newtonschen Bewegungsgesetzes, das durch die Gleichung dargestellt wird: Fnet=m*a oder einfach F =ma. In dieser Gleichung
- li]F ist die in Newton gemessene Kraft
- m ist die in Kilogramm (kg) gemessene Masse
- a ist die in Metern pro Sekunde gemessene Beschleunigung (m/s2
Wenn man die Gleichung umstellt, entspricht 1 Newton 1 kg-m/s2 oder der Kraft, die erforderlich ist, um 1 kg des Objekts für einen Meter pro Sekunde im Quadrat zu beschleunigen.
Die äußere Nettokraft eines fallenden Objekts kann durch mehrere Probleme, einschließlich der Luftwiderstandskraft der Atmosphäre, kompliziert werden. Ein in ein Vakuum fallendes oder frei fallendes Objekt unterliegt jedoch nur einer externen Kraft, der Schwerkraft, die als Gewicht ausgedrückt wird. Das Gewicht eines Gegenstandes wird durch die Gleichung W=m*g oder W=mg dargestellt. In dieser Gleichung
Die externe Nettokraft eines frei fallenden Objekts entspricht seinem Gewicht.
- li]wenn F=ma und F=W
- dann a=W/m
- a=W/m=(m*g)/m=g[/i]
Beschleunigung ist daher gleich Gravitationskraft.