Die Kriegsschuldklausel ist eine andere Bezeichnung für Artikel 231 des Versailler Vertrages, den Beginn des Reparationsabschnitts, der besagte, dass Deutschland die gesamte Verantwortung für die während des Zweiten Weltkriegs verursachten Schäden übernehmen sollte. Die Der Vertrag von Versailles markierte das Ende des Krieges, wobei Länder auf beiden Seiten des Krieges, die Alliierten und die Achsenmächte, gegebenenfalls unterzeichneten.
Artikel 231 ist als Kriegsschuldklausel bekannt, weil er den Deutschen die volle Schuld zuschreibt. Viele Bundesbürger empfinden diese ausdrückliche Aussage als unnötige Demütigung. Es wurde aufgenommen, um die Reparationen zu reduzieren, die Deutschland an Belgien und Frankreich für den großen Schaden zahlen müsste.