Dauerhaft gelöschte E-Mails können nicht abgerufen werden. Es können nur E-Mails abgerufen werden, die für einen vom E-Mail-Kontoanbieter festgelegten Zeitraum in den gelöschten Ordner verschoben wurden .
Um den Verlust wertvoller beruflicher oder privater E-Mails zu verhindern, können Nutzer E-Mails „vorläufig löschen“ oder „archivieren“, anstatt sie dauerhaft zu löschen. Wenn die Leute beispielsweise das Gefühl haben, bestimmte E-Mails nicht mehr zu benötigen, drücken sie einmal auf "Löschen", um sie in den Papierkorb zu verschieben. Durch diese Aktion bleibt die E-Mail für einen vordefinierten Zeitraum verfügbar, der normalerweise 30 Tage beträgt. Während dieser Zeit kann die Person die E-Mail abrufen, um sie erneut zu lesen.