Zu den Informationen auf einem Chemikalienetikett, die von der US-amerikanischen Arbeitsschutzbehörde Occupational Safety and Health Administration gesetzlich vorgeschrieben sind, gehören der Produktidentifikationscode, die Lieferantenidentifikation, Sicherheitshinweise, Signalwörter, Gefahrenhinweise und Gefahrenpiktogramme. Auf Wunsch des Herstellers können ergänzende Informationen aufgenommen werden. Der gebräuchliche Name der Chemikalie sollte ebenfalls angegeben werden, ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Der Produktidentifikationscode ist ein universeller Code, der die spezifische Chemikalie identifiziert und unabhängig vom Lieferanten gleich ist. Die Lieferantenidentifikationsinformationen müssen den Firmennamen, die Adresse und die Telefonnummer enthalten. Sicherheitshinweise müssen Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung oder PSA, zur ordnungsgemäßen Lagerung und Entsorgung von Chemikalien, Erste Hilfe und Anweisungen zum Brandschutz enthalten. Das Signalwort muss entweder "Gefahr" oder "Warnung" sein. Die Gefahrenpiktogramme müssen aus einer Reihe von neun Möglichkeiten stammen, die von der OSHA bereitgestellt werden. Diese weisen auf Gefahren wie Entflammbarkeit, Karzinogenität und Gas unter Druck hin, um nur einige zu nennen. Gefahrenhinweise sollten genau angeben, welche besondere Gefahr die spezifische chemische Ursache hat.
Einige Beispiele für ergänzende Informationen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, sind Anweisungen für die Verwendung von Chemikalien sowie das Herstellungs- und Verfallsdatum. Informationen zur chemischen Reinheit können ebenfalls enthalten sein.