Psychische Inkompetenz ist ein juristischer Begriff, der verwendet wird, um einen Zustand zu beschreiben, bei dem eine Person aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Behinderung nicht in der Lage ist, alltägliche Entscheidungen zu treffen. Eine Person gilt als geistig inkompetent, wenn die Krankheit oder Behinderung die Entscheidungsfähigkeit ständig oder sporadisch beeinträchtigt.
Eine Person kann in einem Zivil- oder Strafverfahren als geistig inkompetent eingestuft werden. In einem Zivilverfahren gilt eine Person als geistig inkompetent, wenn sie an einer psychischen Erkrankung wie Schizophrenie oder Demenz leidet. Auch Menschen mit geistiger Behinderung gelten als geistig inkompetent. Das Gericht ernennt Vormunde für Personen, die in einem Zivilverfahren für geistig behindert erklärt werden, um in ihrem Namen finanzielle und rechtliche Entscheidungen zu treffen.
Wenn in einem Strafverfahren geistige Unfähigkeit geltend gemacht wird, muss sich der Angeklagte einer psychiatrischen Begutachtung unterziehen. Der begutachtende Arzt legt die Befunde dem Gericht vor. Wenn Gründe für die Einrede der geistigen Unfähigkeit vorliegen, wird der Angeklagte ins Krankenhaus eingeliefert.
Am Ende des Krankenhausaufenthalts teilt der Arzt dem Gericht mit, ob der Angeklagte kompetent ist oder mehr Zeit benötigt, um seine Kompetenz wiederzuerlangen. Sobald die Angeklagte für fähig erklärt wird, kann sie vor Gericht gestellt werden. Wenn ein Arzt der Meinung ist, dass eine Angeklagte ihre Kompetenz nicht wiedererlangen wird, kann sie im Krankenhaus bleiben, nachdem sie in einem Zivilverfahren für inkompetent erklärt wurde.