Vorschriften der Occupational Safety & Health Administration (OSHA) schreiben vor, dass Treppen mit vier oder mehr Stufen oder mit einer Steigung von mehr als 30 Zoll mindestens einen Handlauf benötigen. Es sollte zwischen 30 und 37 Zoll über der Oberfläche der Treppenstufe platziert werden.
Wenn das Treppengeländer, das Schutzelement auf der offenen Seite der Treppe, gleichzeitig als Handlauf dient, muss das Treppengeländer zwischen 36 und 37 Zoll von der oberen Fläche der Treppenstufen messen. Sowohl Treppengeländer als auch Handläufe sollten auf der Diagonalen platziert werden, wobei die Maße von den einzelnen Treppenstufen bis zur Oberkante der Konstruktionen gleich bleiben.
Handläufe und Treppengeländer müssen eine ausreichende Grifffläche ohne Vorsprünge haben, die eine Person verletzen oder ein Hängenbleiben der Kleidung verursachen könnten. Die Strukturen müssen robust sein und einer Kraft von 200 Pfund standhalten können, wenn sie innerhalb von 2 Zoll von der Oberkante gegriffen werden.
Eine Handlauf/Treppengeländer-Kombination muss ein Schutzgitter, ein Gitter oder vertikale Stützgeländer, wie z. B. Geländer, aufweisen. Gittermatten müssen die gesamte Länge der Struktur abdecken und von der Oberseite des Handlaufs bis zur Oberseite der Treppenstufe reichen. Vertikale Baluster dürfen nicht mehr als 19 Zoll voneinander entfernt platziert werden. Die Baucode-Dateinummer für diese Informationen lautet 1926.1052.