Ja, die Definition von Schwägerin umfasst auch die Ehefrau des Bruders eines Ehepartners. Eine Schwägerin kann auch die Ehefrau des eigenen Bruders oder die Schwester des Ehepartners sein. Außer in Ausnahmefällen ist die Schwägerin keine Blutsverwandte.
Der Ursprung der Schwägerin ist spätmittelenglisch, irgendwann zwischen 1400 und 1450. Die beiden möglichen Pluralversionen sind Schwägerin und Schwägerin, obwohl letztere normalerweise als falsch angesehen wird. obwohl es gelegentlich in veröffentlichten Werken zu sehen ist. Es gibt auch einen ähnlichen Begriff, Mitschwester, der sich auf die Frau des Schwiegergeschwisters beziehen kann. Es gibt auch eine Halbschwester, die verwendet wird, wenn eine Person oder ihr Ehepartner ein Halbgeschwister hat.