Aufmerksamen Juden ist es verboten, Schweinefleisch zu essen. Jüdische Speisegesetze, bekannt als Kaschrut, schreiben vor, was gegessen werden darf und was nicht und wie Lebensmittel zubereitet werden müssen.
Levitikus 11:3 sagt, dass Juden nur solche Landtiere essen dürfen, die wiederkäuen und gespaltene Hufe haben. Erfüllt ein Tier nicht beide Kriterien, z. B. ein Schwein mit gespaltenen Hufen, das nicht wiederkaut, gilt es als unrein und kann nicht gegessen werden. Tiere, die beide Kriterien erfüllen, wie etwa Rinder, gelten als koscher und essbar. Alle koscheren Tiere müssen von einem ausgebildeten Metzger namens Schochet rituell geschlachtet werden.