Streng genommen wird der Ehemann einer Schwägerin einfach als Schwager des Ehepartners bezeichnet, vorausgesetzt, die betreffende Schwägerin ist das Geschwister des Ehepartners. Es gibt keine direkte Beziehung zum Probanden, ein Begriff, der verwendet wird, um die Person oder den Standpunkt beim Vergleich von familiären Beziehungen zu beschreiben.
Eine Verwandtschaft kann nur innerhalb eines Grades des Probanden auftreten. Ein Schwager kann nur Ehepartner des Geschwisters des Probanden oder Geschwister des Ehepartners des Probanden sein. Aus diesem Grund wird die Beziehung in Bezug auf den Ehepartner definiert. Ist die Schwägerin jedoch der Ehepartner des Geschwisters, dann ist ihr Mann aus Sicht des Probanden der Bruder.
Diese Regel gilt in den meisten englischsprachigen Gesellschaften im Allgemeinen als richtig. In einigen Regionen Indiens und in einigen indischen Sprachen, einschließlich der englischsprachigen indischen Gesellschaften, werden jedoch Familienbeziehungen detaillierter definiert. Es gibt ein spezielles Wort, das für die Beziehung des Mannes, der mit der Schwester des Ehepartners verheiratet ist, geprägt wurde: ein Mitbruder oder Mitbruder. In vielen indischen Sprachen ist das Wort entweder shaddaka oder sadoo und wird entweder für den älteren Ehemann des Ehepartners oder den Ehemann der jüngeren Schwester verwendet. Es gibt keinen gleichwertigen Begriff für die Ehefrau des Bruders eines Geschwisters, also keine Mitschwester oder Mitschwester.