In vielen Büros des Kraftfahrzeugministeriums (DMV) werden Sehtafeln von Mitarbeitern verwendet, um das Sehvermögen von Personen zu überprüfen, die ihren Führerschein beantragen oder erneuern. Diese Tabelle stellt sicher, dass die Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind getroffen und gehalten.
Wenn eine Lizenz nicht auf Korrekturlinsen beschränkt ist und die Person, die die Lizenz verlängert, eine Brille trägt, wird sie aufgefordert, die Brille abzunehmen und Buchstaben aus der Sehtafel zu lesen. Wenn die Sehkraft des Antragstellers unter 20/40 liegt, kann er seine Sehkraft weiter testen lassen.
Die Mindestsehfähigkeit für einen Führerschein ohne Korrekturlinseneinschränkung beträgt 20/40 auf beiden Augen. Wenn ein Auge 20/40 ist, muss das andere Auge mindestens 20/70 haben.