Es ist legal, generische Yahtzee-Scorecards aus dem Internet zu drucken, da ein Unternehmen nach dem US-Urheberrechtsgesetz ein Spiel oder dessen Mechanismen nicht aus Gründen der Exklusivität registrieren darf und es Wettbewerbern freisteht, ähnliche Spiele zu produzieren. Urheberrechtsgesetze schützen jedoch geschriebenes und visuelles Material, das das Spiel als literarische und visuelle Kunst begleitet, so dass Benutzer nicht legal Scoresheets verteilen dürfen, die für aktuelle Ausgaben des Spiels erstellt wurden, die unter die Gerichtsbarkeit des Gesetzes fallen.
Edwin S. Lowe war der erste, der das Spiel Yahtzee als Markenzeichen trug und 1956 kommerziell produzierte. Er besaß die Rechte von 1956 bis 1973, bevor er die Urheberrechte an Milton Bradley verkaufte. Milton Bradley wiederum behielt die Rechte bis 1984, als das Unternehmen das Spiel an die Firma Hasbro verkaufte.
Es gibt eine Marke, die den Namen "Yahtzee" schützt. Obwohl das Urheberrecht das spezifische Design des Bewertungsbogens in Bezug auf das Kunstwerk schützt, behandeln sie nicht das Konzept des Bewertungsbogens. Zum Beispiel darf eine Person keine Yahtzee-Scorekarten scannen, nachdrucken oder verteilen oder eine exakte Kopie zum Verkauf erstellen. Es steht jedoch jedem frei, seine eigene Variation des Diagramms zu erstellen und für den Massenkonsum zu verteilen. Es steht einer Person auch frei, eine Kopie eines alternativen Bewertungsbogens auszudrucken.