Die Definition einer Tagespflege variiert von Bundesland zu Bundesland. In vielen Bundesstaaten gilt jeder, der vier oder mehr Kinder zu Hause betreut, als Betreiber einer Kindertagesstätte und muss bestimmte Richtlinien erfüllen.
Das IRS definiert einen Babysitter als jemanden, der das Kind zu Hause betreut und nicht zu Hause. Babysitter müssen keine Hintergrundüberprüfungen bestehen oder eine Ausbildung absolvieren, während dies bei Tagespflegepersonen der Fall ist. Tagespflegeanbieter müssen außerdem nach den geltenden staatlichen Gesetzen zertifiziert und lizenziert sein, um als Unternehmen tätig zu sein. Wer eine Kindertagesstätte in einer Einrichtung betreibt, die nicht sein Zuhause ist, kann als Betreiber einer Kindertagesstätte eingestuft werden und unterliegt weiteren Regelungen.