Drei Dinge, die Muslimen nach islamischem Recht und islamischen Traditionen verboten sind, sind Polytheismus, Mord und Ehebruch. Andere verbotene Handlungen sind der Bruch von Versprechen, Meineid und Geldverschwendung. Dies sind unter vielen Handlungen, die als "haram" gelten oder unter der Religion des Islam verboten sind.
Die muslimische Ernährung ist ebenfalls eingeschränkt, wobei besonderes Augenmerk darauf gelegt wird, dass Schweinefleischprodukte und Schweinefleisch als haram angesehen werden. Fleisch von anderen Tieren, wie Kühen oder Hühnern, muss ebenfalls auf eine bestimmte Weise zubereitet und auf Allah konzentriert werden, um als "halal" zu gelten. Zu den in der islamischen Religion zugelassenen Lebensmitteln gehören Honig, Fisch, nicht berauschende Pflanzen und Getreideprodukte wie Reis oder Weizen.