Die verschiedenen Arten von Organisationen umfassen Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften. Der Organisationstyp wird durch die Eigentumsform, die gesetzliche Haftung der Eigentümer und ihre Einkommensteuerregelung bestimmt.
Einzelunternehmen sind eine Unternehmensform, die einer einzelnen Person gehört. Dies ist die einfachste und am einfachsten einzurichtende Organisationsform. Der Inhaber eines Einzelunternehmens haftet unbeschränkt, was bedeutet, dass Gläubiger bei Zahlungsverzug sein Privatvermögen einziehen können. Eine Partnerschaft hingegen ist ein Unternehmen im Besitz von mindestens zwei Personen, die gemeinsam die Ressourcen in die Investition einbringen.
Eine Kapitalgesellschaft ist eine Unternehmensform, die gegenüber ihren Eigentümern eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Die Personen mit Aktien (sogenannte Aktionäre) sind die Eigentümer des Unternehmens, haben jedoch nur begrenzte Beteiligung an der Führung des Unternehmens. Anders als bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften genießen Kapitalgesellschaften eine beschränkte Haftung. Eine Genossenschaft ist eine Organisationsform, die einer Gruppe von Menschen zum gegenseitigen Nutzen gehört. Schließlich ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Mischung aus Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft.
Eine Organisation ist im Allgemeinen eine organisierte Gruppe von Personen mit einem bestimmten Zweck. Organisationen sind im Wesentlichen Unternehmen, Vereine oder Verbände. Alle Organisationen haben eine Managementstruktur, die die Beziehungen zwischen den verschiedenen Betrieben und den Mitgliedern definiert. Die Struktur legt auch die Rollen und Pflichten fest, die jedem Mitglied zugewiesen sind, sowie die Befugnis, bestimmte Funktionen auszuführen.