Eine Stieffamilie ist eine Familie, in die mindestens einer der Ehegatten Kinder aus einer früheren Beziehung einbringt. Die Kinder eines Elternteils können die Kinder des anderen Elternteils als Stiefgeschwister bezeichnen.
Wenn sowohl die Mutter als auch der Vater eines Kindes wieder heiraten und Kinder aus früheren Beziehungen haben, ist das Kind technisch gesehen Teil von zwei Stieffamilien. Das Census Bureau erkennt jedoch nicht an, dass das Kind Teil zweier Familien ist; das Kind gehört zu dem Haushalt, in dem die meiste Zeit verbracht wird. Kinder, die die meiste Zeit im Haushalt des wiederverheirateten Paares leben, werden als Wohnstiefkinder bezeichnet.