Die Definition der unmittelbaren Familie umfasst Eltern, Stiefeltern, Ehepartner, Kinder, Stiefkinder, Geschwister, Schwiegereltern, Schwiegergeschwister, Großeltern, Urgroßeltern, Stiefurgroßeltern, Tanten , Onkel, Nichten, Neffen und Enkel. Diese Definition wird von der Regierung in Bezug auf Familienurlaub klargestellt.
Nach Angaben des United States Office of Personnel Management kann ein unmittelbarer Verwandter Lebenspartner derjenigen sein, die in der Liste der unmittelbaren Familienmitglieder aufgeführt sind. Während die staatliche Definition Urgroßeltern aus ihrer spezifischen Liste von Personen auslässt, sieht sie die allgemeine Einbeziehung aller Personen vor, die blutsverwandt oder verwandt sind und deren enge Verbindung zu einem Mitarbeiter einer familiären Beziehung gleichkommt.