Wenn die Tante oder der Onkel jemanden heiratet, der bereits Kinder aus einer früheren Beziehung hat, sind diese Kinder die Stiefcousins. Der Begriff "Stiefcousin" wird zwar nicht als zivilrechtliche Beziehung angesehen, aber es ist ein passender Begriff, um einen solchen Cousin zu beschreiben.
Die Bezeichnung "Stiefcousin" kann für manche zu weit entfernt oder verwirrend sein, weshalb es in einigen Familien üblich ist, dass erweiterte Verwandte über unmittelbare Geschwister und Cousins ersten Grades hinaus als Cousins bezeichnet werden. Darüber hinaus bezeichnen einige Personen in der Ahnenforschung enge Freunde der Familie als Tanten, Onkel und Cousins, obwohl sie kein Familienblut teilen.