"Halal" ist ein arabisches Wort im islamischen Recht und bedeutet "erlaubt". "Haram" ist das Gegenteil von "halal" und bedeutet "verboten". Der Koran klassifiziert bestimmte Handlungen und Lebensmittel entweder als Halal oder Haram. Schweinefleisch ist beispielsweise haram, während Gemüse halal ist.
Menschliche Handlungen wie Alkoholkonsum, Bestechung und illegaler Sex sind haram. Nach islamischer Lehre ist vorehelicher Sex eine der größten Sünden und wird sehr hart bestraft. Ein Mann, der sich dreimal von einer Frau scheiden lässt, kann sie nicht wieder heiraten, ohne Halala zu machen. Halala beinhaltet die Freiheit der Frau, eine andere Person zu heiraten. Wenn sich die Frau später vom anderen Mann scheiden lässt, kann der vorherige Ehemann sie erneut heiraten. Er kann die Frau jedoch nicht zur Scheidung zwingen oder eine Vereinbarung treffen, dass sie sich scheiden lässt. Das Töten einer unschuldigen Person ist verboten und wird mit dem Tod bestraft.
Islamische Lehren klassifizieren Lebensmittel in zwei Kategorien. Die erste Kategorie ist Gemüse, Pflanzen, Obst und Getreide. Alle Lebensmittel der ersten Kategorie sind halal, mit Ausnahme derjenigen, die für die menschliche Gesundheit schädlich sind. Die zweite Kategorie hat drei Unterkategorien: Meeresbewohner, Landbewohner und Vögel. Die meisten Fischarten sind halal, aber andere Lebewesen wie Wale, Schildkröten und Haie sind verboten. Vögel, die sich von Fleisch ernähren, sind ebenfalls haram, aber diejenigen, die sich von Getreide oder Pflanzen ernähren, sind halal. Was Landlebewesen angeht, sind Tiere mit Eckzähnen Haram sowie Pferde und Esel. Zu den Haram-Tieren gehören Kühe, Ziegen und Kamele.