Großeltern werden als Teil einer unmittelbaren Familie betrachtet. Die unmittelbare Familie wird normalerweise als Ehepartner, Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel, Geschwister und unmittelbare Schwiegereltern (Schwiegermutter, Schwiegervater, Schwager und Schwägerin). Adoptierte Kinder und Stiefkinder zählen ebenfalls zu den unmittelbaren Familienmitgliedern.
Im Allgemeinen gibt es zwei Möglichkeiten, um zu bestimmen, wer als unmittelbare Familienmitglieder gilt. Die erste ist eine Blutsverwandtschaft, was bedeutet, dass sie dieselben Eltern oder dieselbe Abstammung haben, wie im Fall von Kindern, Enkeln oder Geschwistern. Der zweite ist, wie bei Stiefkindern und Schwiegereltern, durch Heirat verwandt zu sein. Tanten, Onkel, Neffen, Nichten und Cousins entfernen sich von der unmittelbaren Familie.