Stiefeltern haben normalerweise keine gesetzlichen Rechte an ihren Stiefkindern, einschließlich Besuchsrechten, aber es gibt einige Ausnahmen. Wenn der Stiefelternteil der einzige verbleibende Elternteil des Kindes ist und das Kind und der Stiefelternteil eine Bei guter Beziehung kann das Gericht dem Stiefelternteil das Sorgerecht für das Kind zuerkennen.
Das Gericht ist auch daran interessiert, vom Stiefelternteil zu möglichen Gründen zu hören, warum ein Elternteil keinen Umgang oder eine Beziehung zu einem Kind haben sollte, sei es Missbrauch oder Vernachlässigung. Bevor ein Gericht jedoch einen Stiefelternteil anhören wird, muss das Gericht den Fall überprüfen und sicherstellen, dass der Stiefelternteil „Ansehen“ hat. Das Stehen wird gewährt, wenn mehrere Faktoren berücksichtigt werden, darunter die Dauer der Beteiligung des Stiefelternteils am Leben des Kindes, der Grad der Beteiligung des Stiefelternteils am Leben des Kindes, das Bestehen emotionaler Bindungen zwischen Stiefelternteil und Kind, das Ausmaß der Beeinträchtigung für das Kind, wenn der Stiefelternteil keinen Besuch hat, und die Höhe der finanziellen Unterstützung, die der Stiefelternteil gewährt.
Eine Möglichkeit für einen Stiefelternteil, Rechte an seinem Stiefkind zu erlangen, besteht darin, das Kind legal mit seinem Partner zu adoptieren. Ein Kind, das von einem Stiefelternteil legal adoptiert wurde, hat die gleichen Rechte wie die leiblichen Eltern des Kindes. Ein Stiefelternteil, das sein Stiefkind legal adoptiert hat, kann wie ein leiblicher Elternteil Entscheidungen über die Erziehung und medizinische Versorgung des Kindes treffen.