Seit 2004 muss bei einem Antrag auf Befreiung von der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungssteuer die Sozialversicherungsnummer des Antragstellers angegeben werden. Die Amish glauben nicht an Versicherungen, die diese Programme sind. Nicht alle Amish haben eine Sozialversicherungsnummer, aber viele erhalten eine, um für die Befreiung in Frage zu kommen.
Amish-Kinder beantragen in der Regel erst dann eine Sozialversicherungsnummer, wenn sie als junge Erwachsene offiziell der Kirche beitreten. Zu diesem Zeitpunkt reichen sie das Formular IRS-4029 für die Befreiung ein. Die Amish benötigen keine Sozialversicherungsnummer, um ihre Einkommensteuererklärungen einzureichen, stellen jedoch fest, dass eine Sozialversicherungsnummer für viele andere Formalitäten erforderlich ist, wie zum Beispiel die Eröffnung von Bankkonten und den Erwerb eines Jagdscheins.