Alcoholics Anonymous verwendet keine Anwesenheitslisten, da dies die Anonymität seiner Mitglieder garantiert. Personen, die an vom Gericht beauftragten Sitzungen teilnehmen, müssen jedoch normalerweise eine Teilnahmebestätigung bei einem Gerichtsbeamten vorlegen. Normalerweise stellt ein Sachbearbeiter oder Bewährungshelfer dem Teilnehmer diese Karte zur Verfügung.
Eine vom Gericht vorgeschriebene Anwesenheitskarte listet Datum, Uhrzeit und Ort der AA-Sitzungen auf, an denen die Person teilgenommen hat, und enthält neben diesen Informationen ein Feld für eine Unterschrift. Da es bei den Treffen der Anonymen Alkoholiker keinen Leiter oder Moderator gibt, darf jeder, der anwesend ist, den Zettel unterschreiben. Einige AA-Gruppen weigern sich jedoch, dies zu tun, weil sie glauben, dass dies gegen das Prinzip der anonymen Teilnahme verstößt, das ein Eckpfeiler von AA ist. Diese Gruppen glauben auch, dass die freiwillige Teilnahme und ein starkes persönliches Engagement für das Programm der einzige Weg zur Genesung sind.
Die Frage der obligatorischen, gerichtlich angeordneten Teilnahme an AA-Sitzungen wurde vor Gericht angefochten. Seit 2015 haben drei Bundesgerichte und mehrere Berufungsgerichte entschieden, dass die gesetzlich vorgeschriebene Teilnahme an 12-stufigen Programmen wie den Anonymen Alkoholikern und den Anonymen Betäubungsmitteln eine Verletzung des Schutzes des Ersten Verfassungszusatzes in Bezug auf die freie Ausübung religiöser Überzeugungen darstellt. Die Urteile basierten auf der rechtlich anerkannten Überzeugung, dass AA und NA glaubensbasierte Gruppen sind, die eine starke Betonung auf Gott und das Gebet legen.