Wer hat Anspruch auf zahnärztliche Leistungen von CHAMPVA?

Ab 2015 stehen allen aktiven CHAMPVA-Mitgliedern zahnärztliche Leistungen im Rahmen des Civilian Health and Medical Program des Department of Veterans Affairs (CHAMPVA) zur Verfügung. Die optionale Zahnversicherung schränkt die Berechtigung nicht auf der Grundlage der Anmeldepriorität oder der dienstleistungsbezogenen Invaliditätsbewertung ein.

CHAMPVA bietet Ehepartnern, Witwen, Witwern und unterhaltsberechtigten Kindern eines qualifizierten Sponsors Gesundheits- und Zahnpflegeleistungen. Ein qualifizierter Sponsor ist jemand, der von der Regierung aufgrund einer mit dem Militärdienst verbundenen Behinderung als dauerhaft und vollständig behindert eingestuft wird oder jemand, der diese Bewertung zum Zeitpunkt des Todes innehatte. Antragsteller können sich auch qualifizieren, wenn der Sponsor aufgrund einer dienstbedingten Behinderung oder im aktiven Dienst verstarb. Darüber hinaus haben berechtigte Angehörige von CHAMPVA möglicherweise keinen Anspruch auf TRICARE-Leistungen des Verteidigungsministeriums.

Zahnärztliche Leistungen sind über Metlife und Delta Dental erhältlich. Die Pläne variieren, aber der Versicherungsschutz kann präventive, diagnostische und restaurative Versorgung umfassen. Einige Pläne umfassen auch Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Endodontie, Parodontologie und Prothetik. Zusätzlich zu den Zuzahlungen zahlen Planteilnehmer feste monatliche Prämien für die Zahnversicherung.

Aktuelle CHAMPVA-Mitglieder können CHAMPVA-Zahnleistungen bei DeltaDentalVADIP.org oder über Metlife.com beantragen. Unterstützung erhalten Sie unter der Rufnummer 877-222-8387 von 8 bis 20 Uhr. EST Montag bis Freitag. Alternativ können Mitglieder VA.gov besuchen, um weitere Informationen zu erhalten.