In einer Kinderbetreuungseinrichtung bezieht sich Vertraulichkeit auf die Wahrung der Privatsphäre von Kindern und ihren Familien. Private Informationen über ein Kind und die Familie sollten nicht außerhalb der Kinderbetreuungseinrichtung an Unbefugte weitergegeben werden. Zu den vertraulich zu behandelnden Informationen gehören Krankenversicherungsdaten, Anmeldeformulare für Kinder, Notfallkontaktinformationen, Einverständniserklärungen, Formulare für Gesundheitsscreenings und -diagnosen sowie Impfformulare. Die Offenlegung dieser Materialien ist eine Verletzung der Vertraulichkeit.
Zusätzlich zu Formularen und Informationen, die sich direkt auf ein Kind und seine Familie beziehen, sollten Informationen zu anderen Leistungserbringern wie regulären medizinischen und zahnmedizinischen Dienstleistern vertraulich behandelt werden. Andere vertraulich zu behandelnde Informationen umfassen die Ernährungseinschränkungen eines Kindes, alle Fortschrittsberichte, Beobachtungsprotokolle, Protokolle von Elternkonferenzen, Medikationsprotokolle und die Dokumentation von medizinischen, Verhaltens- oder Entwicklungsbewertungen. Informationen über Überweisungen, Nachsorgen und Verletzungsdokumentation eines Kindes sollten ebenfalls vertraulich behandelt werden. Alle schriftlichen Informationen sollten sicher aufbewahrt werden, wobei identifizierende Informationen wie Sozialversicherungsnummern unter Verschluss gehalten werden. Es gibt bundesstaatliche Richtlinien dazu, welche Informationen gesetzlich vertraulich zu behandeln sind.
Informationen zu einem bestimmten Kind sollten nur an Personen weitergegeben werden, die diese Informationen benötigen, da sie Entscheidungen in Bezug auf dieses Kind treffen müssen. Kinderbetreuer sollten sich von ihren Vorgesetzten beraten lassen, welche Informationen über ein bestimmtes Kind weitergegeben werden dürfen.